Aus dem Kreis heraus
 

Die Beschwerdestelle eines Lebensmitteldiscounters antwortete mir, dass zwei aufladbare Geschenkkarten nicht wiederaufladbar seien. Ich hatte die Beschwerde eingereicht, weil eine Kassiererin des Discounters behauptete, dass keine der beiden aufladbaren Geschenkkarten, die ich hatte, wiederaufladbar sei. Sie rief ihre Chefin, die dies bestätigte. Sie wirkte sehr selbstsicher. Schien mir nur, dass sie spöttisch grinste? Ich solle mir eine neue Karte besorgen, sagte sie und zeigte auf den Kartenständer.

Eine der beiden Karten hatte ich im Jahr davor geschenkt bekommen und ähnliches an einer anderen Kasse des Discounters erlebt, mit dem Unterschied, dass die Chefin, die damals dazu kam, der Kassiererin erklärte, wie sie die Karte aufladen könne. Die Karte wurde in den folgenden Monaten zwei weitere Male aufgeladen. Soweit ich mich erinnern konnte, stand auf beiden Verpackungen geschrieben, die Karten seien von fünfzehn bis fünfhundert Euro aufladbar. Auf beiden Karten war darüber hinaus zu lesen, sie seien nach Kassiervorgang werthaltig und ab Aktivierung beziehungsweise letzter Aufladung drei Jahre gültig. Wie kommt es, dass eine Beschwerdestelle antwortet, zwei solche Karten seien nicht aufladbar? - fragte ich mich. Weitere Worte blieben im Hals stecken. Es drehte sich etwas im Kreis.

Gut ein halbes Jahr später erlebte ich eine weitere Unklarheit in  dem Discounter und beschloss zu versuchen sie zu klären, nicht bei der Beschwerdestelle jedoch, sondern indem ich eine andere Adresse wählte. Vielleicht war es sogar die Zentrale der Discounterkette. Außer, dass ich die Unklarheit thematisierte, beschwerte ich mich über die Beschwerdestelle des Discounters wegen der beiden Karten. Die Antwort lautete: "Sie haben absolut Recht. Beide Karten sind beliebig aufladbar".

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